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Anlagen-Contracting
Die KfW fördert im Rahmen ihres Umweltprogramms und über die wohnwirtschaftlichen
Programme auch Contracting, sofern die Vorhaben durch diese Programme förderfähig sind.
Bei Wohngebäuden wird das Darlehen im Rahmen des KfW-Programms
zur C02-Minderung, beziehungsweise im KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II vergeben.
Bei gewerblich genutzten Gebäuden und kommunalen Liegenschaften erfolgt die Förderung über
des KfW-Umweltprogramm.
Antragsteller ist immer der Contracting-Geber, das wirtschaftliche Risiko trägt der Contractor.
Der Contracting-Vertrag muss mindestens so lange laufen wie der KfW-Kredit. (mk/fk)
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