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CO2-Minderung
Ein Darlehen aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung können Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und Gemeinden, die Wohnungen und Wohngebäude besitzen sowie Privatpersonen beantragen.
Finanziert werden Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung an bestehenden und neuen Wohngebäuden. In beiden Fällen müssen die Anforderungen der neuen Energieeinspar-Verordnung eingehalten werden. Gefördert werden im Einzelnen zum Beispiel eine bessere Dämmung, der Einbau von Brennwert-Kesseln, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder Wärmepumpen. Gefördert werden bis zu 100 Prozent des Investitionsbetrages, höchstens jedoch fünf Millionen Euro.
Außerdem werden neue KfW-Energiesparhäuser 60 und 40 unterstützt. Ersteres darf pro Jahr nicht mehr als 60 kWh je Quadratmeter Wohnfläche an Energie verbrauchen, bei zweiterem liegt die Obergrenze bei 40 kWh. Für das Energiesparhaus 60 gibt es ein Darlehen in Höhe von maximal 30.000 Euro, für das Energiesparhaus 40 sowie für Passivhäuser bis zu 50.000 Euro.
Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre, wobei mindestens ein und höchstens drei Anlaufjahre tilgungsfrei sind. Es können jedoch auch Laufzeiten von bis zu 30 Jahren vereinbart werden, wobei hier mindestens ein und höchstens fünf Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre sind. Für kleinere Sanierungen können auch Laufzeiten von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Dann sind mindestens ein und höchstens zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden vierteljährlich die Zinsen berechnet. Danach ist das Darlehen in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
Die Zinssätze der Darlehen sind geringer als bei konventionellen Hypotheken und werden auf zehn Jahre festgeschrieben. Wer schneller schuldenfrei sein will, kann während der ersten Zinsfestschreibung jederzeit ohne Kosten außerplanmäßig tilgen. Eine Kombination dieses KfW-Programms mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Im Rahmen des KfW-Programms zur CO2-Minderung sind auch Contracting-Finanzierungen möglich, sofern die Maßnahmen vorrangig auf das Energie-Einsparen abzielen.
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