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Wohnraum-Modernisierung


Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kreise, Gemeinden, Gemeindeverbände und Privatpersonen können zinsvergünstigte Darlehen aus dem KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 beantragen. Gefördert wird: die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnumfeldverbesserungen von Mehrfamilienhäusern sowie in den neuen Ländern und Berlin (Ost) der Abriss leer stehender Mietwohngebäude.

Förderdarlehen gibt es mit fünf- oder zehnjähriger Zinsfestschreibung, die in den ersten vier Jahren (Anträge aus dem Jahr 2003) beziehungsweise drei Jahren (Anträge aus dem Jahr 2004) zinsverbilligt sind. Danach ist für die restliche Zeit der Festschreibung der vereinbarte Zinssatz zu entrichten. Die Laufzeit des Darlehens beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre. Für Hypotheken mit zehnjähriger Zinsbindung kann auch eine 30-jährige Laufzeit vereinbart werden.

Mindestens ein und höchstens fünf Jahre sind anfangs tilgungsfrei - es müssen in dieser Zeit nur rückwirkend vierteljährlich Zinsen gezahlt werden. Privatpersonen können bei vereinbarter fünfjährigen Bindung das Darlehen innerhalb dieser Zeit jederzeit kostenfrei zurückzahlen. Andere Darlehensnehmer können dies auch, zahlen in diesem Fall aber eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Bis zu 100 Prozent der Kosten sind förderfähig. Allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 250 Euro pro Quadratmeter. Wer im Osten Mietwohnhäuser abreißt, erhält maximal 125 Euro für jeden vernichteten Quadratmeter Wohnfläche.

Um ein zinsvergünstigtes Darlehen zu erhalten, muss der Darlehensantrag unbedingt vor Baubeginn bei einer durchleitenden Bank (private Investoren), beziehungsweise direkt bei der KfW (alle anderen) gestellt werden. Das Darlehen ist grundsätzlich mit anderen Förderungen oder Investitionszulagen kombinierbar, sofern alle Kredite und Zuwendungen die Aufwendungen nicht überschreiten. Spätestens neun Monate nach Auszahlung des Darlehens muss ein Verwendungsnachweis bei der KfW vorliegen.

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