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Weitere Programme
Hochwasserprogramme
Das KfW-Sonderprogramm Hochwasser II fördert Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände (Gebietskörperschaften) als Eigentümer von Wohnraum, der durch das August-Hochwasser 2002 beschädigt wurde durch zinsvergünstigte Darlehen. Finanziert werden Aufwendungen für die Beseitigung der Hochwasser-Schäden an der Gebäudesubstanz. Bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal zwei Millionen Euro können Geschädigte beantragen.
Das KfW-Sonderprogramm Hochwasser I fördert private Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum, deren Immobilien durch das August-Hochwasser 2002 beschädigt wurden. Gefördert wird über zinsvergünstigte Darlehen über bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Erneuerbare Energien
Die KfW fördert Vereine, private Stiftungen, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie unter bestimmten Voraussetzungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen im Rahmen des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind Biomasseanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung und zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wasserkraftanlagen und geothermische Anlagen. Gefördert wird über zinsvergünstigte Kredite. Anträge können allerdings nur noch bis zum 15.10.2003 gestellt werden. (Michael Klische/Frank Kemter)
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