|
|  |
Unternehmensbeteiligung
Geschlossene Immobilienfonds hingegen sind Unternehmensbeteiligungen.
Es wird eine Gesellschaft gegründet mit dem Ziel, eine oder mehrere Immobilien zu
erwerben. Sind die benötigten Anlagegelder eingesammelt, wird der Fonds geschlossen.
Die Mindestbeteiligung fängt in der Regel bei 10.000 Euro an. Die geplante Laufzeit
des Fonds beginnt bei etwa acht bis zehn Jahren und ist nach oben offen, der Verkauf
der Immobilie(n) muss mehrheitlich beschlossen werden. Hinzu kommt, dass
Laufzeitplanungen schließlich keine Zusagen sind. Das funktioniert nur dann im
Sinne der Anleger und der prognostizierten Rendite, wenn die Immobilienwertentwicklung
zumindest die Fondskosten und die Inflation wieder eingespielt hat.
Der einzelne Investor hat also keinen Einfluss darauf, wann er sein eingesetztes
Kapital zurück erhält. Außer er versucht, seinen Anteil vorab zu verkaufen.
Das ist jedoch meist nur mit deutlichen Abschlägen möglich. Es gibt zwar durchaus
Ansätze, einen Zweitmarkt zu organisieren, jedoch versagt dieser gerade bei
Problemfällen. Während bei einem offenen Immobilienfonds das Risiko auf sehr
viele Immobilien verteilt ist, fehlt bei einem geschlossenen Fonds diese
Streuung. Das verändert Rendite und Risiko. Zudem werden die geschlossenen
Fonds nicht überwacht und sind damit ein Produkt des grauen Kapitalmarktes.
Falsche Markteinschätzungen vor allem bei steuerorientierten Investments in
den neuen Bundesländer, allerdings manchmal auch Unfähigkeit des Managements
oder sogar Betrug haben schon viele Anleger ihr Kapital gekostet. Oft wird es
schon positiv aufgenommen, wenn die Anleger lediglich auf ihre Ausschüttung
verzichten müssen - also ihr Investment nicht verzinst bekommen - aber der
Fonds wenigstens nicht insolvent wird und die Anleger nicht um Nachschüsse
angegangen werden.
|  |
|