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Verschiedene Modelle
Je nach Branche bestehen ganz unterschiedliche Bedürfnisse. Verschiedene Leasing-Varianten tragen dem Rechnung.
Beim Neubauleasing etwa baut eine Leasingfirma über eine eigens gegründete Gesellschaft eine nach den Bedürfnissen
des Leasingnehmers zugeschnittene Immobilie. Mit dem Vertrag wird gleichzeitig ein Ankaufsrecht nach Ende der
Laufzeit zu einem Festpreis vereinbart. Buy-and-lease bedeutet, dass ein fertiges Objekt langfristig an einen
Leasingnehmer vermietet wird.
Unternehmen können aber auch ihr eigenes, schon bestehendes Gebäude an eine Leasing-Gesellschaft veräußern und
langfristig zurückmieten - Sale-and-lease-back. Der Betrieb schließt dabei einen langfristigen Vertrag mit der
Option, die Immobilie am Ende der Laufzeit wieder zurückzukaufen. Der Vorteil: Mit dem Verkauf werden Gelder für Investitionen oder zur Überwindung eines finanziellen Engpasses frei.
Daneben gibt es weitere Vertragsvarianten mit Übernahmepflicht nach Ende des Vertrages, solche ohne Kauf- oder
Verlängerungs-Option sowie kündbare Verträge. Bei letzteren kann der Leasing-Nehmer bereits nach Ende einer
Grundvertrags-Dauer den Vertrag beenden. Eine solche Gestaltung ist besonders für Betriebe empfehlenswert, die
heute noch nicht abschätzen können, welche Anforderungen sie in einigen Jahren an die Flächen stellen. (fk)
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