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Bauherrenhaftpflicht
Baustellen sind eine Gefahrenquelle für Fußgänger und den Straßenverkehr. Verantwortlich
für die Sicherheit auf dem Baugrundstück und des entstehenden Gebäudes ist der Bauherr. Die Haftungs- und
Sorgfaltspflicht des Bauherrn erstreckt sich nicht nur auf Schäden, die beispielsweise durch unzureichend
gesicherte Baustellen oder herabfallende Teile entstehen. Auch die Auswahl qualifizierten Fachpersonals
liegt in seiner Verantwortung. Bei Arbeitsunfällen ist der Haftpflichtige oft schwer zu ermitteln. Auf den
Bauherrn können also enorme Ansprüche von Seiten der Sozialversicherungsträger zukommen. Deshalb gewährt die
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung zum Teil auch Rechtschutz vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die
Versicherung übernimmt dann anfallende Anwalts- und Prozesskosten.
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