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Wer bezahlt Sturmschäden
Wüteten früher nur alle fünf bis sieben Jahre in Deutschland verheerende Stürme, vergeht heute fast kein Jahr
mehr ohne Orkan. Wichtig deshalb: die richtige Versicherung.
Von Frank Peter Unterreiner, freier Immobilienjournalist (u. a. FAZ-Immobilienbeilagen)
Es herrscht noch Sturmsaison - daran werden wir dieser Tage immer wieder unsanft erinnert. Doch wer bezahlt, wenn
Dächer abgedeckt und Gärten verwüstet werden? Auf die Frage der Hexe, wer denn da an ihrem Häuschen knuspere, hatten
Hänsel und Gretel schnell eine passende Antwort: "Der Wind, der Wind, das himmlische Kind!" Wehe aber, wenn Lothar
und Kerstin auftauchen. Dann wird - wie zur Jahreswende 1999/2000 - aus dem himmlischen Kind ein höllischer Orkan,
der Dächer wegfegt, Stämme wie Streichhölzer knickt und Autos umkippt.
Immer höhere Kosten:
Wurden früher in Deutschland lediglich alle fünf bis sieben Jahre verheerende Stürme registriert, so gibt es
inzwischen kaum noch ein Jahr ohne folgenschweren Orkan mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 200 Kilometern in der
Stunde - also Windstärke 12. Die Folge: Immer mehr private Haushalte erleiden Sturmschäden, deren Anzahl und
Schadenshöhe stetig zunehmen.
Um sich vor den finanziellen Auswirkungen von zerborstenen Fensterscheiben oder verbeulten Motorhauben zu schützen,
ist eine Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung erforderlich. Darin sind Folgen eines Sturms versichert,
konkret Schäden durch Windgeschwindigkeiten ab Stärke 8.
Wohngebäude- oder Hausratversicherung:
Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt Gebäudeschäden wie abgedeckte Dächer und Dachgauben, abgefallene Schornsteine
oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume, Satellitenschüsseln und Markisen. Voraussetzung dafür ist allerdings,
dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Das trifft in Deutschland nach Auskunft der Dresdner Bank
nur auf jeden zweiten Wohngebäudeversicherungsvertrag zu. Folgeschäden hingegen können Fälle für die
Hausratversicherung sein, wenn etwa Regen durch defekte Fenster oder Dächer eindringt und die Einrichtung
beschädigt. Damit sind auch Satellitenschüsseln oder Markisen gedeckt, die Mieter auf eigene Rechnung angebracht
haben.
Autoversicherung zahlt auch:
Schleudert der Sturm Dachziegel oder Äste auf ein parkendes Auto, sind laut Dresdner Bank die Voll- oder
Teilkaskoversicherung des Autohalters in der Zahlungspflicht - abzüglich der für die Teilkaskoschäden vereinbarten
Selbstbeteiligung. Der Schadensfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung bleibt bei derartigen Vorfällen übrigens
erhalten. Was ein verheerender Sturm auch immer angerichtet hat: Der Betroffene sollte schnellstmöglich seinen
Versicherungsvertreter informieren, damit der entstandene Schaden aufgenommen und dessen Regulierung eingeleitet
werden kann.
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