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Der Baseler Ausschuss

Der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht existiert seit Mitte der 1970er-Jahre und wird von den Zentralbanken und Finanz-Aufsichtsbehörden wichtiger Industrienationen gemeinsam unterhalten. Ziel: Die Finanzmärkte sollen möglichst stabil gehalten werden, das Risiko von Bankenpleiten durch entsprechende Regelungen reduziert werden.

 Internet-Links:
Dokumente und Infos über Basel II auf der Website der
Deutschen Bundesbank

Die Beschlüsse des Ausschusses haben zwar keine Rechtskraft. Aber: Durch entsprechende Richtlinien der einzelnen Staaten, beziehungsweise der Europäischen Union werden die Baseler Richtlinien rechtlich verbindlich.

Neben dem eigentlichen Regelwerk werden im Zusammenhang mit Basel II auch so genannte Konsultationspapiere und Auswirkungsstudien erstellt und veröffentlicht. In deutscher Sprache stehen diese Dokumente zum Beispiel auf der Website der Deutschen Bundesbank zum Download zur Verfügung. Die Aufsichtsbehörden und Notenbanken haben das Regelwerk zu Basel II im Juni 2004 verabschiedet. Die Banken haben jetzt bis Ende 2006, in einigen Fällen bis Ende 2007 Zeit, dieses umzusetzen. (fk)

 Risiken Übersicht Basel II  

 
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