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Der Baseler Ausschuss
Der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht existiert seit Mitte der 1970er-Jahre und wird von
den Zentralbanken und Finanz-Aufsichtsbehörden wichtiger Industrienationen gemeinsam unterhalten.
Ziel: Die Finanzmärkte sollen möglichst stabil gehalten werden, das Risiko von Bankenpleiten
durch entsprechende Regelungen reduziert werden.
Die Beschlüsse des Ausschusses haben zwar keine Rechtskraft. Aber: Durch entsprechende Richtlinien
der einzelnen Staaten, beziehungsweise der Europäischen Union werden die Baseler Richtlinien
rechtlich verbindlich.
Neben dem eigentlichen Regelwerk werden im Zusammenhang mit Basel II auch so genannte
Konsultationspapiere und Auswirkungsstudien erstellt und veröffentlicht. In deutscher
Sprache stehen diese Dokumente zum Beispiel auf der Website der Deutschen Bundesbank
zum Download zur Verfügung. Die Aufsichtsbehörden und Notenbanken haben das Regelwerk
zu Basel II im Juni 2004 verabschiedet. Die Banken haben jetzt bis Ende 2006, in einigen
Fällen bis Ende 2007 Zeit, dieses umzusetzen. (fk)
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