Home | Kontakt | Sitemap | Presse 

   
 

  Themen
News / Themen
Übersicht

Bald neue Regeln

Zwei wesentliche Änderungen sollen mit den neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken, Basel II, eingeführt werden:
  • Eigenkapitalunterlegung nach Risiko: Die Eigenkapitalunterlegung soll nicht wie bisher starr sein, sondern richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit des Kunden und dem Risiko, dass dieser das Darlehen nicht zurückzahlen kann
  • Scoring/Rating: Um das individuelle Risiko eines Kreditnehmers abzuschätzen, soll dieser genau unter die Lupe genommen werden - das so genannte Rating, beziehungsweise Scoring.
Die Konsequenzen aus Basel II: Für Kunden mit guter Bonität muss die Bank weniger Geld zurücklegen. Für diese Kunden wird das Darlehen dadurch billiger. Umgekehrt gilt: Finanzschwache Kunden müssen künftig mehr Zinsen zahlen - sofern sie überhaupt einen Kredit erhalten. Die neuen Eigenkapitalvorschriften sollen bis Ende 2006 in den einzelnen Staaten umgesetzt werden. Das Regelwerk betrifft alle, die sich bei einer Bank Geld ausleihen wollen - vom privaten Häuslebauer bis hin zum Wohnungsunternehmen.

Gründe und Hintergründe
Sinn und Zweck der Eigenkapitalvorschriften: Die internationalen Finanzmärkte sollen stabil bleiben, Bankenpleiten durch Kreditausfälle vermieden werden. Denn geht ein Darlehensnehmer pleite, ist für die kreditgebende Bank meist ein Teil des Geldes - vielleicht sogar der gesamte Betrag - verloren. Gehen viele Kunden dieser Bank pleite, hat sie selbst ein Liquiditätsproblem.

Um dieses Risiko zu verringern, müssen Kreditinstitute schon heute für jedes Darlehen eine bestimmte Summe an Eigenkapital als Risikoabsicherung zurücklegen. Dies ist in den seit 1992 gültigen Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht festgelegt (Basel I). Diese so genannte Eigenkapitalunterlegung beträgt derzeit noch in der Regel acht Prozent der Darlehenssumme. Acht Prozent Eigenkapitalunterlegung bedeuten für die Bank konkret, dass sie maximal das 12,5-fache ihres Eigenkapitals als Darlehen vergeben darf. Ausnahmen von dieser Regelung sind zum Beispiel: Hypothekendarlehen (vier Prozent) oder Staatsanleihen (keine Unterlegung). Diese starren Regelungen sollen mit Basel II flexibilisiert werden.


 Übersicht Unterschiedliche Risikobewertungen 

 
Immobilien  |  Investment  |  News/Themen  |  Professionals  |  Service  |  Ascado Forum  |  Über uns   

© Immowelt AG 2012 Wohnungen, Immobilien und Häuser - Impressum - Wohnungen - Wohnungen Deutschland - Mietwohnungen - WG - Grundstücke - Wohnungsangebote - Ferienwohnungen - Immobilien Hamburg - Immobilien Berlin - Immobilien München - Immobilien Deutschland - Immobilienanzeigen