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Bald neue Regeln
Zwei wesentliche Änderungen sollen mit den neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken, Basel II,
eingeführt werden:
- Eigenkapitalunterlegung nach Risiko: Die Eigenkapitalunterlegung soll nicht wie bisher starr sein, sondern richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit des Kunden und dem Risiko, dass dieser das Darlehen nicht zurückzahlen kann
- Scoring/Rating: Um das individuelle Risiko eines Kreditnehmers abzuschätzen, soll dieser genau unter die Lupe genommen werden - das so genannte Rating, beziehungsweise Scoring.
Die Konsequenzen aus Basel II: Für Kunden mit guter Bonität muss die Bank weniger Geld zurücklegen.
Für diese Kunden wird das Darlehen dadurch billiger. Umgekehrt gilt: Finanzschwache Kunden
müssen künftig mehr Zinsen zahlen - sofern sie überhaupt einen Kredit erhalten. Die neuen
Eigenkapitalvorschriften sollen bis Ende 2006 in den einzelnen Staaten umgesetzt werden. Das
Regelwerk betrifft alle, die sich bei einer Bank Geld ausleihen wollen - vom privaten
Häuslebauer bis hin zum Wohnungsunternehmen.
Gründe und Hintergründe
Sinn und Zweck der Eigenkapitalvorschriften: Die internationalen Finanzmärkte sollen stabil
bleiben, Bankenpleiten durch Kreditausfälle vermieden werden. Denn geht ein Darlehensnehmer
pleite, ist für die kreditgebende Bank meist ein Teil des Geldes - vielleicht sogar der gesamte
Betrag - verloren. Gehen viele Kunden dieser Bank pleite, hat sie selbst ein Liquiditätsproblem.
Um dieses Risiko zu verringern, müssen Kreditinstitute schon heute für jedes Darlehen eine
bestimmte Summe an Eigenkapital als Risikoabsicherung zurücklegen. Dies ist in den seit 1992
gültigen Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht festgelegt (Basel I).
Diese so genannte Eigenkapitalunterlegung beträgt derzeit noch in der Regel acht Prozent der
Darlehenssumme. Acht Prozent Eigenkapitalunterlegung bedeuten für die Bank konkret, dass sie
maximal das 12,5-fache ihres Eigenkapitals als Darlehen vergeben darf. Ausnahmen von dieser
Regelung sind zum Beispiel: Hypothekendarlehen (vier Prozent) oder Staatsanleihen (keine
Unterlegung). Diese starren Regelungen sollen mit Basel II flexibilisiert werden.
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