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Öffentliche Förderungen

Neben den Abschreibungen gibt es in einigen Gemeinden auch Zuschüsse für Denkmalschutz-Sanierungen, etwa in städtebaulichen Entwicklungs- und Modernisierungsgebieten. Diese Gelder werden bei der steuerlichen Berücksichtigung allerdings von den Modernisierungskosten abgezogen - Doppelförderungen sollen so ausgeschlossen werden.

Weitere Bonbons: Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Vergünstigungen bei der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer oder auch bei der Umsatzsteuer (Unternehmen) geben.

Wer sich für eine Denkmalschutz-Immobilie interessiert, sollte jedoch keinesfalls nur auf die Steuervorteile achten. Die Sanierung solcher Objekte ist bisweilen teurer als der Kaufpreis und wegen des höheren Aufwands meist auch kostspieliger als bei neueren Gebäuden. Ein billiges Schnäppchen sind die alten schützenswerten Gemäuer deshalb meist nicht. Wichtig: Es müssen in der Kalkulation alle anfallenden Kosten erfasst werden, um nicht später finanziell ein böses Erwachen zu erleben. Oder man wendet sich gleich an einen Bauträger, der sich auf die Sanierung solcher Objekte spezialisiert hat. Dieser kümmert sich nicht nur um alle behördlichen Auflagen und Genehmigungen, sondern bietet entsprechende Wohnungen oft auch zu einem Festpreis an. (fk)

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