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Öffentliche Förderungen
Neben den Abschreibungen gibt es in einigen Gemeinden auch Zuschüsse für
Denkmalschutz-Sanierungen, etwa in städtebaulichen Entwicklungs- und
Modernisierungsgebieten. Diese Gelder werden bei der steuerlichen Berücksichtigung
allerdings von den Modernisierungskosten abgezogen - Doppelförderungen sollen so
ausgeschlossen werden.
Weitere Bonbons: Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Vergünstigungen bei der
Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer oder auch bei der
Umsatzsteuer (Unternehmen) geben.
Wer sich für eine Denkmalschutz-Immobilie interessiert, sollte jedoch keinesfalls
nur auf die Steuervorteile achten. Die Sanierung solcher Objekte ist bisweilen
teurer als der Kaufpreis und wegen des höheren Aufwands meist auch kostspieliger
als bei neueren Gebäuden. Ein billiges Schnäppchen sind die alten schützenswerten
Gemäuer deshalb meist nicht. Wichtig: Es müssen in der Kalkulation alle anfallenden
Kosten erfasst werden, um nicht später finanziell ein böses Erwachen zu erleben.
Oder man wendet sich gleich an einen Bauträger, der sich auf die Sanierung solcher
Objekte spezialisiert hat. Dieser kümmert sich nicht nur um alle behördlichen
Auflagen und Genehmigungen, sondern bietet entsprechende Wohnungen oft auch zu
einem Festpreis an. (fk)
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